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UNESCO-Welterbe Maloti Drakensberg Park
Unesco - Wir sind Europas Wildnis - Alte Buchenwälder und Buchenwälder der Karpaten und anderer Regionen Europas
UNESCO-Welterbe Maloti Drakensberg Park
Unesco - Wir sind Europas Wildnis - Alte Buchenwälder und Buchenwälder der Karpaten und anderer Regionen Europas

Die Welterbeliste

Das wichtigste Instrument des Übereinkommens ist die UNESCO-Welterbeliste. Sie listet einmalige Naturlandschaften, geologische Formationen, Kulturlandschaften und Kulturgüter von überragender weltweiter Bedeutung. Das UNESCO-Welterbekomitee entscheidet jährlich nach Antragstellung über die Aufnahme einer kleinen Anzahl neuer Stätten.

Es gibt derzeit weltweit über 1.100 Welterbestätten. Die überwiegende Mehrheit sind Kulturstätten, etwa ein Fünftel Naturstätten und mehr als 30 sind gemischte Stätten (Kultur- und Naturerbe). Außerdem gibt es die „Liste des gefährdeten Erbes der Welt“.

Kriterien zur Aufnahme in die Welterbeliste

Um in die Liste der UNESCO-Welterbestätten aufgenommen zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Einzigartigkeit, Authentizität (historische Echtheit) bei Kulturstätten und Integrität (Unversehrtheit) bei Naturstätten sind übergreifende Kriterien für die Aufnahme in die Welterbeliste.
Ferner erkennen die Vertragsstaaten mit dem Antrag für die Aufnahme innerhalb ihrer Grenzen die weltweite Bedeutung einer Stätte an. Sie verpflichten sich damit zu deren Schutz und Erhaltung und zur Vermittlung des Wertes an die Öffentlichkeit.

Schutzkategorien

Rahmen - Hintergrund
Rahmen - Zierleiste

Westnorwegischen Fjorde – Weltnaturerbe © UNESCO

Rahmen - Hintergrund
Rahmen - Zierleiste

Chinesische Mauer – Weltkulturerbe © UNESCO

Weltnaturerbe
Das Weltnaturerbe sind Naturgebilde oder Naturstätten: bedeutende Ökosysteme, Zeugnisse der Evolutionsgeschichte, Naturparadiese und Schutzgebiete für Pflanzen und Tiere.
Der Grand Canyon in Arizona, der Geiranger-Fjord in Norwegen, der Baikal-See in Russland, die Galapagos-Inseln in Ecuador, die Serengeti in Tansania – das sind fünf Weltnaturerbestätten, die auf der Welterbeliste der UNESCO eingetragen sind.

Weltkulturerbe
Das Weltkulturerbe sind einzigartige menschliche Kultur­leistungen. Kulturstätten dominieren auf der Welterbeliste, insbesondere in Deutschland und Europa.

Rahmen - Hintergrund
Rahmen - Zierleiste

Machu Picchu – gemischtes Welterbe © UNESCO

Rahmen - Hintergrund
Rahmen - Zierleiste

Berg Nimba – Liste des gefährdeten Welterbes © UNESCO

Gemischtes Welterbe
Gemischte Welterbestätten gehören sowohl dem Natur- als auch dem Kulturerbe an.

Gefährdetes Welterbe
Welterbestätten, die einer besonderen Bedrohung ausgesetzt sind, werden in der „Liste des gefährdeten Welterbes“ aufgeführt. Erforderlichen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen für diese Gebiete können mithilfe des „Welterbe-Fonds“ finanziert werden.

Aktuelle Welterbeliste (EN)
http://whc.unesco.org/en/list/

Informationen zum Nominierungsprozess (EN)
http://whc.unesco.org/en/nominations/

Kriterien für Welterbestätten in Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt
https://www.unesco.de/kultur-und-natur/welterbe/welterbe-weltweit