Das Welterbekomitee
Über die Einschreibung neuer Weltkultur- und Naturerbestätten in die „UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt“ entscheidet das Welterbekomitee auf seiner jährlichen Sitzung.
Es besteht aus 21 gewählten Mitgliedern der Vertragsstaaten, die möglichst alle Kontinente und Kulturkreise repräsentieren. Auf Basis von ausgewählten Vorschlägen der Mitglieder berät das Komitee über die Aufnahme in die Welterbeliste.
Weiterhin prüft das Komitee die Streichung von Stätten von der Welterbeliste oder es beschließt über den Eintrag von Welterbestätten in die Rote Liste des gefährdeten Welterbes. Die Entscheidung wird von den Beratungsgremien IUCN (Naturerbe) und ICOMOS (Kulturerbe) vorbereitet. Sie legen dem Komitee vorab entsprechende Kontrollberichte vor.
Zentrale Instanz für die Umsetzung der Welterbekonvention ist das Welterbezentrum mit Sitz in Paris. Seit 1992 koordiniert und verwaltet es als ständiges Sekretariat des Welterbekomitees die internationale Zusammenarbeit für einen wirksamen Schutz des Natur- und Kulturerbes.
Everglades Nationalpark (bedrohtes Welterbe seit 2010) © UNESCO
Weiterführende Informationen auf der offiziellen Webseite der UNESCO (EN)
http://whc.unesco.org/en/committee/